Finanzierungsvoraussetzungen

Die PF verlangen in der Regel drei Voraussetzungen für eine Prozessfinanzierung:

  • Der Streitwert muss je nach Anbieter CHF 100’000.– übersteigen
  • Die Bonität des Anspruchsgegners ist erstellt.
  • Für eine Prozesseinleitung muss Aussicht auf Erfolg bestehen [Der Anwalt rät zur Klage und überzeugt auch den PF von den Erfolgsaussichten].

Typisches, aber nicht zwingendes 4. Merkmal:

  • Der Prozess kann nur deshalb nicht geführt werden, weil der Klient die Mittel zur Prozessführung nicht hat.

Drucken / Weiterempfehlen: