Finanzierungsablehnung

Der Prozessfinanzierer lehnt eine Finanzierung ab,

  • wenn die Streitsache ungenügende Erfolgsaussichten hat
  • zB für den Weiterzug einen erstinstanzlich verlorenen Prozesses.

Lehnt der Prozessfinanzierer die Finanzierung eines Prozesses ab, so ist es dem Anspruchsinhaber nicht verwehrt auf eigenes Risiko zu prozessieren!

Drucken / Weiterempfehlen: