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Finanzierungsablehnung

Der Prozessfinanzierer lehnt eine Finanzierung ab,

  • wenn die Streitsache ungenügende Erfolgsaussichten hat
  • zB für den Weiterzug einen erstinstanzlich verlorenen Prozesses.

Lehnt der Prozessfinanzierer die Finanzierung eines Prozesses ab, so ist es dem Anspruchsinhaber nicht verwehrt auf eigenes Risiko zu prozessieren!

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