Einleitung zur Prozessfinanzierung

Die Prozessfinanzierung ermöglicht einem Anspruchsinhaber das Prozessieren ohne Kostenrisiken.

Anspruchsinhaber und Prozessfinanzierer (PF) schliessen hiefür regelmässig eine sog. Prozessfinanzierungsvereinbarung:

  • Der PF übernimmt die Kosten des/der Verfahren/s gegen einen fairen Anteil am allf. Prozessgewinn bzw. Vergleich.
  • Im Falle des Unterliegens [Prozessverlust] hat der Anspruchsinhaber nichts zu bezahlen.

Illustration: Prozessfinanzierung

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